Beton wächst im Kopf.
S'ländle wächst im Herzen.

Ländle leben lassen

Aktuelles rund um den Volksantrag

  • Unterschriftensammlung erfolgreich beendet!

  • Am 1. März wurden 53.276 Unterschriftenformulare an den Landtag Baden-Württemberg überreicht!

  • Details und Bilder in der Pressemitteilung.

Baden-Württemberg ist ein Bundesland mit wunderschöner Natur, vielfältigen Kulturlandschaften und lebendiger Landwirtschaft – ein einzigartiger Flecken Erde und unser "Ländle". Doch dass das so bleibt ist alles andere als sicher. Wir opfern Wiesen, Wälder und Felder ausgedehnten Betonwüsten und erschließen neue Wohn- und Gewerbegebiete, anstatt bestehenden Siedlungsflächen neues Leben einzuhauchen. Der stetig voranschreitende Flächenfraß ist eines der gravierendsten Umweltprobleme unseres Bundeslandes und bedroht nicht nur die hiesige Natur und Landwirtschaft, sondern auch die Lebensqualität in unserer Heimat. Schaut man auf die letzten 50 Jahre, so haben die letzten zwei Generationen  so viel neue Siedlungsfläche in Anspruch genommen wie  80 Generationen zuvor. Doch mit jeder betonierten Fläche geht auch ein Stück unserer Identität verloren. Denn unser "Ländle" schafft Vielfalt: Es ist Lebensraum, ernährt uns und gewährt Erholung und Inspiration – ein unersetzliches Gut, das es zu schätzen und zu schützen gilt. Also lasst uns gemeinsam den Flächenfraß in Baden-Württemberg stoppen!

Die Initiative

Der landesweite Flächenverbrauch – also die Umwandlung von unbebauter Natur in Siedlungs- und Verkehrsflächen – lag in Baden-Württemberg in den letzten Jahren im Schnitt bei 5 bis 6 Hektar pro Tag, und aktuell ist sogar ein erneuter Anstieg zu verzeichnen, verursacht unter anderem durch den "Flächenfraß-Paragraphen" 13b im Baugesetzbuch. Das ist deutlich zu viel, denn mit jeder neu versiegelten Fläche gehen Böden für die Lebensmittelproduktion, Landschaften, seltene Lebensräume und Biotope unwiderruflich verloren. Doch unser Boden ist eine endliche Ressource, mit der wir verantwortungsbewusst und sparsam umgehen müssen, um unsere eigene Lebensgrundlage zu erhalten.

Im 2021 geschlossenen Koalitionsvertrag der Landesregierung Baden-Württemberg ist festgeschrieben, den Flächenverbrauch kurzfristig auf 2,5 Hektar pro Tag und bis 2035 auf Netto-Null zu reduzieren. Wie die anhaltend hohe Bodenversiegelung zeigt, haben die bislang ergriffenen Maßnahmen – z. B. im Rahmen des freiwilligen Bündnisses zum Flächensparen – aber nicht ausgereicht, dieses Ziel wirksam umzusetzen. Deshalb haben sich mehr als 20 Umwelt-, Naturschutz- und Landwirtschaftsverbände (darunter LNV, LBV, NABU, BLHV, BUND, uvm.) zusammengeschlossen, um mit dem Volksantrag "Ländle leben lassen" verbindliche Obergrenzen für den Neuverbrauch an Flächen zu erreichen und gesetzlich zu verankern.

Täglich gehen etwa 6 ha Freifläche in Baden-Württemberg verloren

Warum ist der Flächenverbrauch ein so großes Problem?

Insbesondere in dicht besiedelten Ländern wie Baden-Württemberg führt der hohe Bedarf an neuen Wohn- und Gewerbegebieten sowie der Ausbau von Verkehrs- und Infrastrukturprojekten zu einem stetig wachsenden Druck auf die nur begrenzt verfügbaren Frei- und Nutzflächen. Das hat gravierende Konsequenzen für unsere Umwelt und für das Klima: Lebensräume seltener Tier- und Pflanzenarten gehen verloren, fruchtbare Böden und landwirtschaftliche Flächen werden versiegelt und einzigartige Naturräume und Biotope werden verdrängt.

Ein Gewerbegebiet in Baden-Württemberg

Neben diesen sehr direkten Auswirkungen auf unsere Natur sinkt auch die Lebensqualität: Das gewohnte Landschaftsbild wird gestört, Grüngürtel verschwinden und durch die zunehmende Zersiedelung verlängern sich Anfahrtswege zur Arbeit oder in Naherholungsgebiete, während in vielen Dörfern Ortskerne veröden und sich entleeren.

Nur durch eine konsequente Reduzierung des Flächenverbrauchs und den sinnvollen Gebrauch bestehender Siedlungsflächen können diese negativen Auswirkungen minimiert und gleichzeitig eine nachhaltige Innenentwicklung etabliert werden, die sowohl ökologischen als auch sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnissen gerecht wird.

Der Volksantrag

Für unseren Volksantrag werden knapp 40.000 Unterschriften wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs benötigt. Wird dieses Quorum erreicht, so muss der Landtag über den Volksantrag beraten und die Initiatoren anhören. Unterschriften für einen Volksantrag müssen handschriftlich auf einem Papierformular geleistet werden, das Sie im Folgenden (und im Download-Bereich weiter unten) downloaden, ausdrucken und unterschreiben können. Eine digitale Unterzeichnung ist leider nicht möglich. Unterstützer/innen müssen neben der Angebe von Namen, Geburtsdatum und Adresse auch bestätigen, dass sie Gelegenheit zur Kenntnisnahme des vollständigen Wortlautes des Volksantrages hatten. Der entsprechende Text zum Volksantrag "Ländle leben lassen" befindet sich auf der Rückseite des Unterschriftenblatts. Das unterschriebene Dokument kann in einer der Sammelstellen abgegeben werden. Unterstützen Sie den Volksantrag mit Ihrer Unterschrift – Gemeinsam setzen wir ein starkes Zeichen gegen den Flächenfraß in Baden-Württemberg!

Unsere Forderungen auf einen Blick:

  • Gesetzliche Verankerung von verbindlichen Obergrenzen für den Flächenverbrauch, die die Reduzierung auf zunächst 2,5 Hektar pro Tag und bis 2035 die Netto-Null garantieren
  • Einführung von höheren Mindestbaudichten in Regionalplänen
  • Besserer Schutz fruchtbarer Böden vor Überbauung
  • Schaffung sogenannter überörtlicher Gewerbeflächenpools als Grundlage der Zuweisung neuer Gewerbeflächen
  • Beschleunigung des Photovoltaik-Ausbaus auf bereits versiegelten Flächen und Gebäuden
  • Genehmigung aller Flächennutzungspläne nur noch durch die Regierungspräsidien
  • Unterstützung der Kommunen bei der Innenentwicklung durch bessere rechtliche Rahmenbedingungen und ein Netz von Agenturen für Innenentwicklung

Abhol- und Sammelstellen

Hier finden Sie eine interaktive Übersichtskarte aller Sammelstellen. Man kan dort zoomen und scrollen. Durch Anklicken der eingetragen Symbole können Sie Details und Kontaktdaten der Sammelstellen einblenden. Sollten Sie eine Liste bevorzugen, finden Sie diese weiter unten auf dieser Seite im Downloadbereich.

Fragen und Antworten

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ) rund um das Thema "Flächenfraß" in Baden-Württemberg und weitere Informationen zur Initiative und dem Volksantrag.

Fragen zum Flächenverbrauch

Unter Flächenfraß versteht man Flächeninanspruchnahme für Bauzwecke, d.h. die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche zu Lasten vor allem von landwirtschaftlichen Flächen, aber auch von Wald und Biotopen.

Ein Aspekt ist die zunehmende Zersiedelung und Zerschneidung der Landschaft. Um lebensfähige Populationen erhalten zu können, müssen Arten von einem zum anderen Biotop wandern können. In Baden-Württemberg soll bis 2030 auf 15 % der Offenlandfläche ein sogenannter Biotopverbund entstehen. Dem widerspricht es, wenn Lebensräume  durch Bebauung immer weiter eingeengt, zerschnitten und zerstört werden.

Wenn artenreiche Wiesen, z.B. Streuobstwiesen bebaut werden, gehen direkt Lebensräume seltener Tierarten verloren. Auch wenn als Ausgleich neue Obstbäume gepflanzt und auf anderen Wiesen Artenvielfalt gefördert wird, dauert es Jahrzehnte, bis sie die ökologische Funktion der überbauten Biotope erreicht haben.

Durch den Verlust landwirtschaftlicher Flächen gerät auch die Artenvielfalt unter Druck.

Die Landwirtschaft ist direkt vom Flächenfraß betroffen, wenn Äcker und Grünland in Wohn- und Gewerbegebiete oder Straßen umgewandelt werden. Oftmals gehen sogar besonders wertvolle Böden verloren, weil Siedlungen sich meist dort entfalten, wo es fruchtbaren Boden gibt. Dies bedeutet zunächst den Verlust der natürlichen Grundlagen für die Nahrungsmittelproduktion und somit auch ein Entzug der Existenzgrundlage der bäuerlichen Familienbetriebe. Außerdem ist die Landwirtschaft indirekt betroffen, wenn Ausgleichsmaßnahmen, die bei jedem Bauvorhaben nötig sind, auf landwirtschaftlich genutzten Flächen realisiert werden.

Baden-Württemberg ist geprägt von einer vielfältigen Kulturlandschaft. Der Erhalt dieser Kulturlandschaft sichert eine hohe Lebensqualität.

Der Freizeit- und Erholungswert ist für naturnahe Erholungsformen, in einer zersiedelten Landschaft geringer als in einer gewachsenen Kulturlandschaft mit kompakten Siedlungen. In stark wachsenden Siedlungen wird die Entfernung vom Zentrum zum Ortsrand größer und damit auch die Entfernung zu Naherholungsgebieten.

Klimaschutz und Ernährungssicherheit durch eine nachhaltige heimische Agrarstruktur sind überragend wichtige Gemeinwohlinteressen. Sie haben in der politischen und planerischen Praxis derzeit zu wenig Gewicht. Die Ernährungssicherheit ist bisher im Grundgesetz lediglich als optionale Staatsaufgabe definiert. Wie sie umgesetzt werden soll, ist nicht weiter konkretisiert. Der Klimaschutz ist zwar schon in der Staatszielbestimmung „Umwelt“   enthalten, aber letztendlich entscheiden die tatsächlich realisierten Bauvorhaben mit über das Klima. Der Gebäudesektor ist für rund 40 % aller Treibhausgasemissionen verantwortlich. Dabei ist der durch die Bautätigkeit freigesetzte, vorher im Boden gebundene Kohlenstoff noch nicht eingerechnet. Diese Mengen sind jedoch erheblich: ein Hektar Grünland speichert rund 180 Tonnen Kohlenstoff (Bundesinformationszentrum Landwirtschaft). Wird dieser freigesetzt, entsteht daraus die dreieinhalbfache Menge an CO2, also etwa 630 Tonnen. Hinzu kommen die Emissionen, die aus der Herstellung von Beton, Teer und Stahl resultieren.

Darüber hinaus haben versiegelte oder verdichtete Flächen eine geringere Aufnahme- und Speicherungsfähigkeit für Wasser. Bei Starkregenereignissen fließt das Wasser oberflächlich ab und verstärkt damit das Risiko für Sturzfluten und Hochwasserereignisse. Der Wasserkreislauf wird gestört, denn über einer Siedlung verdunstet weniger Wasser als über einem Acker, einer Wiese oder einem Wald. Während sich im Sommer Siedlungen aufheizen und damit Hitzeextreme verstärken, wirken unbebaute Flächen durch die bessere Verdunstung und Luftzirkulation kühlend auf ihre Umgebung und puffern Wetterextreme besser ab. Mit dem zunehmenden Flächenverbrauch nehmen wir uns also auch Potenziale für den Klimaschutz und die Anpassung an die Klimakrise. 

Instrumente gegen Flächenfraß

Die Wohnbaudichte beschreibt, wie viele Einwohner im Durchschnitt auf einem Hektar Wohnbaugebiet leben (EW/ha). Der Volksantrag fordert einen verbindlichen Wert von mindestens 60 EW/ha für alle Neubaugebiete. Auch für Gemeinden im ländlichen Raum ist das ein verträglicher Wert. Selbst die kritisch zu betrachtenden reinen Einfamilienhausgebiete können diesen Wert erreichen. In Städten werden Verdichtungswerte von 200 EW/ha und mehr erreicht. Die Erhöhung der Mindestwohnbaudichte soll verhindern, dass Fläche verschwenderisch und ineffizient genutzt wird.

Die Politik hat verschiedene Förderprogramme aufgelegt, die Kommunen darin zu unterstützen, die Innenentwicklung voranzutreiben, also die Bebauung von Baulücken und die Sanierung/Wiedernutzung von leerstehenden Gebäuden. Dazu gehören die Programme „Modellprojekt zur Eindämmung des Landschaftsverbrauchs durch Aktivierung des innerörtlichen Potenzials“ (MELAP) und „Flächen gewinnen“.  Diese haben in der Vergangenheit eine positive Wirkung gezeigt und dazu beigetragen, den Flächenverbrauch seit 2000 von 12 auf rund 6 ha pro Tag zu reduzieren. Das reicht aber leider nicht aus: es sind neue und zusätzliche Instrumente nötig.

Eine entscheidende! Eine Aktivierung aller Innenentwicklungspotenziale (Gewerbebrachen, Leerstände, Baulücken) könnte in vielen Kommunen in erheblichem Maße zusätzlichen Wohnraum schaffen und damit die Versiegelung freier Flächen reduzieren. Innenentwicklung ist mühsam, sie kann aber bei Anwendung aller Lenkungsinstrumente erfolgreich sein, wie besonders engagierte Kommunen zeigen.

Innenentwicklung lässt sich realisieren durch rechtliche Ansätze zur Mobilisierung von Innenentwicklungspotenzialen (Gesetzesänderungen durch Bund erforderlich), kommunale Förderprogramme für Maßnahmen der Innenentwicklung (ökonomisch), Baulandkataster und Nachhaltigkeitschecks im Rahmen einer integrierten Gemeindeentwicklungsplanung sowie Flächenpolitik, eingebettet in integrierte Kommunalentwicklungskonzepte zur effektiveren Nutzung der Siedlungsfläche (strukturell).

Mit den vorgeschlagenen Wohnbaudichten (mind. 60 Einwohner/ha) wird Fläche beim Wohnungsbau gespart und es sind weiterhin Wohnstätten mit hoher Lebensqualität möglich. Das Erschließen von Potenzialen im Innenbereich ist eine weitere Möglichkeit, dass die Bedürfnisse von Wirtschaft und Bevölkerung auch mit geringerem Flächenverbrauch erreicht werden kann. In Gewerbegebieten wird aus Kostengründen meist einstöckig gebaut. Ebenfalls werden ebenerdig große Parkplätze angeboten. Möglich ist oft auch eine mehrstöckige Bauweise und gemischte Nutzungen, z.B. Wohnungen in den Obergeschossen.

Eine Möglichkeit für verbindliche Obergrenzen für den Flächenverbrauch sind handelbare Flächenzertifikate. Die Gemeinden erhalten mit den Zertifikaten weiterhin das Recht, neue Bauflächen auszuweisen – aber eben nur noch halb so viel wie bisher und mit weiterer künftiger Reduktion. Um ausreichende Flexibilität zu gewährleisten, können die Gemeinden untereinander mit den Zertifikaten handeln. In einem „Planspiel Flächenhandel“ wurde dieses System mit rund 60 Kommunen getestet und hat die angestrebte Einsparung gebracht. Das Bauen im Außenbereich durch die Landwirtschaft wird durch die Flächenzertifikate nicht eingeschränkt.

Fragen zum Volksantrag

Wir fordern verbindliche Obergrenzen für den Flächenverbrauch. Das im Koalitionsvertrag beschlossene Ziel einer Reduktion des täglichen Flächenverbrauchs auf 2,5 ha /Tag, bis 2035 auf Netto-Null muss alle Akteure (auch die Kommunen) einbinden. Daneben wollen wir einen besseren Schutz für fruchtbare Böden, dichtere Bauweisen und die Erleichterung der Innenentwicklung. Wir brauchen eine Verständigung darüber, dass wir für eine nachhaltige Entwicklung auch eine starke heimische Landwirtschaft und Ernährungssicherheit brauchen.  Und wir wollen den Flächenverbrauch begrenzen, weil wir freie Landschaft brauchen als Lebensraum für Pflanzen und Tiere und als Erholungsraum für Menschen.

Der Volksantrag wird getragen von einem Bündnis von über 20 Organisationen. Dazu gehören vor allem Umwelt-, Wander- und Bauernverbände. Sie sind hier aufgelistet:

Die bisherigen Maßnahmen arbeiten überwiegend mit Anreizen. Da die Innenentwicklung viel mühsamer ist als die Ausweisung neuer Baugebiete, reichen die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht aus. Wir wollen mit unserem Volksantrag eine Diskussion über mögliche Maßnahmen zur wirksamen Reduktion des Flächenfraßes anstoßen und konkrete gesetzliche Instrumente dazu einführen.

Die Landesverfassung BW kennt zwei wesentliche Instrumente der Bürgerbeteiligung:  Das Volksbegehren und der Volksantrag. Das Volksbegehren führt im Erfolgsfall dazu, dass die gesamte wahlberechtigte Bevölkerung in einer Wahl über einen Gesetzesvorschlag entscheidet, der im Fall einer Mehrheit direkt wirksam wird.

Der Volksantrag dagegen richtet Forderungen an den Landtag, mit denen dieser sich auseinandersetzen muss. Bei den Debatten werden auch die Initiatoren des Volksantrages gehört. Folgt der Landtag dem Anliegen nicht, können die Initiatoren einen Gesetzesvorschlag im Rahmen eines Volksbegehrens einreichen.

Argumente 

Die kommunale Planungshoheit gilt „im Rahmen der bestehenden Gesetze“ und wird durch diese ausgestaltet. Angesichts des anhaltend hohen Flächenverbrauchs ist es erforderlich, die bestehenden Gesetze nachzuschärfen.

Bauland ist vor allem in den Ballungsräumen teuer. Da dort schon vergleichsweise sparsam mit Fläche umgegangen ist, bräuchten Kommunen im Ballungsraum vermutlich gar keine Zertifikate zu kaufen, sondern kämen mit den kostenlos zugeteilten aus.

Im ländlichen Raum gibt es eigentlich auch keinen Grund für Preissteigerungen: wenn eine Kommune sich dort vernünftig verhält, kommt sie mit den zugeteilten Zertifikaten aus. Vernünftig verhalten heißt auch, keine übermäßig großen Baugrundstücke mehr ausweisen. Der Preis einer (kleineren) Bauparzelle könnte dann sogar geringer sein.

Das bisherige Preisdumping für gewerbliche Baugrundstücke freilich würde schwieriger – aber das ist auch erwünscht, schon um Verwerfungen bei der Grundsteuer zu verhindern.

14 % sind deutlich mehr als die Gesamtfläche der geschützten Biotope im Land. Zudem gibt es Randeffekte: eine neue Straße verschlingt nicht nur direkt Fläche, sondern entwertet auf die umliegenden Flächen: als Erholungsraum, als Lebensraum für Tier usw. Bodenbrütende Vogelarten haben in der Umgebung von Siedlungsflächen wegen der zahlreichen Haustiere kaum Überlebenschancen.

Ein versiegelter Boden ist unwiederbringlich für die Nahrungsmittelproduktion sowie für Umwelt, Naturschutz und Erholungszwecke verloren. Und auch nicht versiegelte Siedlungsflächen werden der Landwirtschaft entzogen, und es finden Eingriffe in den Boden statt.

Nicht zwingend. Durch „doppelte Innenentwicklung“ (Aufwertung von Grün- und Freiflächen parallel zur baulichen Verdichtung) kann die Wohnqualität erhalten werden. Ein gutes Beispiel ist Zürich.

Die Ziele entsprechen dem Ziel der Landesregierung, festgelegt im Koalitionsvertrag. Bereits im Jahr 2001 forderte der Vorsitzende der Architektenkammer unter Verweis auf die Nachhaltigkeit eine mittelfristige Reduktion des Flächenverbrauchs auf die Netto-Null. Auch Ministerpräsident Oettinger sprach sich 2006 für die Netto-Null aus.

Die 1,8 % beziehen sich nicht auf die Größe der Anlagen, sondern die Größe des Windparks. Der besteht aber auch nach dem Bau vor allem aus Wald, Wiesen und Feldern. Die Anlage selbst benötigt bei einer Freilandanlage nur einen Bruchteil eines Hektars.

Der Volksantrag richtet sich nicht generell gegen Siedlungsflächen, sondern will ihren Zuwachs begrenzen. Photovoltaik wollen wir vor allem auf Gebäuden und über versiegelten Flächen (siehe Forderung Nr 6). Das wird aber nicht schnell genug gehen, um die beschlossenen Klimaziele zu erreichen. Freiflächen-PV ist reversibel: wenn man sie nach einer Nutzungsphase von 25-30 Jahren nicht mehr benötigt, kann sie rückstandsfrei rückgebaut und wieder in einen Acker verwandelt werden. Werden die Anlagen als Agri-PV-Anlagen realisiert, so geht auch keine landwirtschaftliche Fläche verloren.

2,5 ha am Tag sind nicht Null. Nötige Gewerbeansiedlung wird weiterhin möglich sein. Sie muss aber effizienter werden! Großflächige ebenerdige Parkplätze können wir uns nicht mehr leisten, und die Reaktivierung brachgefallener Gewerbeflächen muss Vorrang vor Neuerschließungen haben.

Das ist korrekt: „nur“ etwa die Hälfte der Siedlungsflächen ist versiegelt. Wären die ganzen 14 % versiegelt, hätten wir jetzt noch viel größere Probleme mit Überhitzung der Städte und Hochwasser. Aber auch die nicht versiegelten Flächen wurden der Landwirtschaft entzogen, es fanden gravierende Eingriffe in den Boden statt und der ökologische Wert ist sehr unterschiedlich (Park versus Sportplatz).

Vordergründig schon. Allerdings müssen Futtermittel, die auf dem Acker nicht mehr erzeugt werden, durch erhöhte Importe ausgeglichen werden. Wenn dies z.B., aus Südamerika geschieht, besteht ein großes Risiko, dass dadurch Abholzungen gefördert werden.

Außerdem kann ein Maisacker in Zukunft je nach agrarpolitischen Rahmenbedingungen auch anders genutzt werden: für (anteilige) Blühflächen, als Agroforstfläche oder für andere biodiversitätsfördernde landwirtschaftliche Nutzung. Das Einfamilienhausgebiet bleibt mit hoher Wahrscheinlichkeit dauerhaft Baufläche.

Praktisches

Unterschreiben Sie die Forderungen des Volksantrages und sammeln Sie weitere Unterschriften im Familien- und Bekanntenkreis. Unterschriftenformulare können Sie im Download-Bereich herunterladen und ausdrucken. Sie können Sie auch bei den Ausgabestellen (Liste ebenfalls im Downloadbereich) abholen oder bei der ATW Mannheim anfordern (LNV-Kampagne@atwmannheim.de). Eine digitale Unterzeichnung ist nicht möglich, sie muss auf Papier erfolgen. Sprechen Sie Politiker/innen jeder Ebene auf das Thema Flächenverbrauch an und werben Sie für den Volksantrag. Wenn Sie den Volksantrag mit einer Spende unterstützen wollen, haben Sie die Möglichkeit, dies auf der Spendenplattform „Betterplace“ zu tun, unter: https://www.betterplace.org/de/projects/122143-stoppen-wir-den-flaechenfrass-in-baden-wuerttemberg

Ein Volksantrag darf nur von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs unterzeichnet werden. Wahlberechtigt ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg seinen Hauptwohnsitz hat. Sie/er darf nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein und muss im Wählerverzeichnis ihrer/seiner Heimatgemeinde geführt werden. EU-Bürgerinnen und -Bürger gehören dazu nicht, da sie nur auf der kommunalen Ebene wählen und abstimmen dürfen. Damit der Volksantrag erfolgreich ist, müssen 0,5 Prozent der Wahlberechtigten unterzeichnen. Das sind ca. 40.000 Bürger/innen. Weitere Informationen unter: https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/vorschlagen/volksantrag/

Nein, auch die Vorderseite allein ist gültig, da dort alles formal Nötige steht. Die Unterschreibenden müssen aber den Text des Volksantrages gelesen haben.

Die Unterschriftensammlung endet am 31.12.2023. Wir bitten Sie daher, die gesammelten Unterschriftenformulare zeitnah einzusenden bzw. bei einer Sammelstelle abzugeben.

Nach den Regeln ist das möglich, wir haben das aber nicht vorgesehen. Wir wollen die Formulare zuerst zentral sammeln, damit wir den Stand der Unterschriften kennen. Danach sollen sie gebündelt zu den Gemeinden gehen, für die diese Vorgehensweise mit weniger Aufwand verbunden ist.

Die Arbeitstherapeutische Werkstätte Mannheim (ATW) ist ein externer Dienstleister und übernimmt die Logistik der Kampagne. Zum einen kümmern sie sich um den Versand der Materialien wie Flyer, Unterschriftenformulare, Plakate und Aufkleber. Darüber hinaus fungiert ATW als Sammelstelle der unterzeichneten Formulare. Diese werden bei ATW nach Postleitzahl sortiert. Nach Ende der Unterschriftensammlung werden die Formulare gebündelt an die Gemeinden zur Beglaubigung geschickt. Inhaltlich ist ATW am Volksantrag nicht beteiligt.

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Träger und Unterstützer